Um die Wirtschaft sicher durch die Coronakrise zu begleiten, haben der Bund und das Land Mecklenburg-Vorpommern diverse Unterstützungsprogramme ins Leben gerufen. Wir bieten Soloselbstständigen, Gewerbetreibenden und Unternehmen schnelle und unkomplizierte Hilfe an. Sie erhalten von uns einen Gesamtüberblick und Hinweise zu den aktuellen Fördermöglichkeiten.
Mit der WiFöG bleiben Sie auf dem Laufenden, denn wir informieren Sie ständig über Änderungen. Bei konkreten Fragen können Sie uns gerne über unsere Corona-Hotline 03871 7225678 kontaktieren. Dieses Projekt wird unterstützt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Der Landkreis unterstützt Betriebe mit wirtschaftlichen Problemen infolge der Ausbreitung des Coronavirus mit einer Unternehmenshotline, die von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH betreut wird.
Die Nummer der Hotline lautet: 03871-7225678
Das Wirtschaftsministerium unterstützt Betriebe mit wirtschaftlichen Problemen infolge der Ausbreitung des Coronavirus mit einer Unternehmenshotline, die von der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) in Schwerin betreut wird.
Die Nummer der Hotline lautet: 0385-588 5588.
Sie ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag bis Freitag | 08:00 bis 20:00 Uhr
Ihr Online-Schaufenster ohne Standgebühren. Ein paar kurze Angaben von Ihnen als Händler genügen, um Sie und Ihr Geschäft in Ihrer Stadt und Region bekannter zu machen. Sie bieten neuerdings einen Lieferdienst oder Abholservice an? Dann ist hier der Ort, das landesweit bekannt zu machen.
Ihre Unternehmung profitiert auf unserem digitalen Marktplatz MV von:
(Quelle: Digitales MV)
Auf zum digitalen Maktplatz MV. Hier gehts lang!
Die Corona-Pandemie führt zu erhöhter Nachfrage z. B. nach Persönlicher Schutzausrüstung. Die „Corona-Kooperationsbörse Mecklenburg-Vorpommern“ bietet eine kostenlose Plattform, auf der sich diese Unternehmen direkt miteinander vernetzen können, um die aktuell benötigten Produkte zu entwickeln, zu produzieren oder zu vertreiben.
Im Auftrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird das Portal von der BioCon Valley® GmbH, dem Netzwerk der Gesundheitswirtschaft für Mecklenburg-Vorpommern, betreut. (Quelle: https://corona-kooperationsboerse-mv.de/)
Ziele:
Kooperationsbörse MV: Hier gehts lang!
Damit Sie einen tagesaktuellen Überblick erhalten und schnell auf vorhandene Soforthilfen des Bundes und des Landes zugreifen können, haben die kommunalen Wirtschaftsförderer Mecklenburg-Vorpommerns dieses Informations- und Serviceportal geschaffen.
Ihren regionalen Ansprechpartner finden Sie hier: Hier klicken!
Die Gesundheitsbehörden sind bestmöglich auf den Umgang mit neuartigen Infektionserregern wie auf das Corona-Virus vorbereitet.
Das Bürgertelefon des Landkreises Ludwigslust-Parchim beantwortet Ihre Fragen unter der Rufnummer: 03871 722-8800
Das Gesundheitsministerium hat in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales ein Bürgertelefon für allgemeine Informationen geschaltet.
Die Nummer der Hotline lautet: 0385 588-5888.
Da die Entwicklung sehr dynamisch verläuft, werden wir diese Übersicht laufend aktualisieren.
Unternehmen, die per Verordnung im November schließen mussten können die November- und Dezemberhilfe beantragen. Für Soloselbstständige ist zudem die Neustarthilfe interessant.
Anträge können hier gestellt werden: Hier klicken!
Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Die Antragsfristen für die Überbrückungshilfe II wurden verlängert. Diese können nun bis zum 31.03.2021 beantragt werden.
Die 3. Phase der Überbrückungshilfe wurde auf den Weg gebraucht. U.a. sind dort folgende Dinge wichtig:
Antragsberechtigung: Unternehmen, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mind. 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben
Förderzeitraum: November 2020 bis Juni 2021
Keine Doppelförderung: Unternehmen, die November- bzw. Dezemberhilfe bekommen haben, sind für diese beiden Monate nicht antragsberechtigt. Leistungen der Überbrückungshilfe II werden für diese Monate angerechnet.
Kriterien der Sonderregelung für verderbliche Ware und für (Winter-)Saisonware 2020/2021: u. a. Warenabschreibungen bis zu 100 Prozent als Fixkosten
Anpassung der monatlichen Maximalbeträge (unter Berücksichtigung der europäischen Kleinbeihilfe- Fixkostenregelung)
Erhöhung des Höchstbetrages der Abschlagszahlung auf 100.000 Euro
Die Antragstellung erfolgt weiterhin über die bundesweit einheitlich digitale Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Unternehmen müssen Anträge wie bisher bei der Überbrückungshilfe II und den außerordentlichen Wirtschaftshilfen elektronisch durch prüfende Dritte (d.h. Steuerberater/innen, Wirtschaftsprüfer/innen, vereidigte Buchprüfer/innen und/oder Rechtsanwälte/innen) über die Überbrückungshilfe-Plattform stellen (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).
Soloselbstständige, die Neustarthilfe beantragen, können direkt Anträge stellen (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) und dazu das von der Steuererklärung bekannte ELSTER-Zertifikat nutzen.
Die Abschlagszahlungen und die Antragstellung starten im Monat Februar 2021.
Die regulären Auszahlungen erfolgen wie auch schon bei der Überbrückungshilfe II und den außerordentlichen Wirtschaftshilfen über die Länder.
Die regulären Auszahlungen starten im Monat März 2021.
Um Unternehmen in Not in der aktuellen Situation zusätzliche Liquidität zu verschaffen, haben Bund und Länder sich auf einen pauschalen Verlustrücktrag verständigt. Für Mecklenburg-Vorpommern besonders wichtig: Die Regelung gilt insbesondere für private Vermieter.
Mit der neuen Regelung wird der Verlustrücktrag vorübergehend pauschal ermöglicht. Das bedeutet, dass die Einkünfte des vergangenen Jahres auf Antrag pauschal um 15 Prozent gemindert werden. Die Finanzämter berechnen die Vorauszahlungen für 2019 dann nach den geminderten Einkünften neu und setzen sie nachträglich herab. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden mit fälligen Steuerzahlungen verrechnet oder erstattet. Den Unternehmen steht dadurch in einem einfachen und schnellen Verfahren mehr Liquidität zur Verfügung.
Der maximal zu berücksichtigende pauschale Verlustrücktrag beträgt eine Million Euro bzw. zwei Millionen Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen profitieren von der Neuregelung.
Mecklenburg-Vorpommern setzte sich zusammen mit den anderen Küstenländern dafür ein, dass neben den gewerblichen Unternehmen und Selbstständigen auch private Vermieter die Neuregelung nutzen können. Finanzminister Reinhard Meyer hat dabei insbesondere die privaten Vermieter von Ferienwohnungen im Blick: „Mecklenburg-Vorpommern ist ganz besonders vom Tourismus abhängig. Es gibt hier aber nicht nur gewerbliche Anbieter, sondern auch viele Privatleute, die von der Vermietung von Ferienwohnungen leben. Diese Menschen haben momentan keine Einkünfte. Ich bin daher dankbar, dass auf unsere Initiative hin auch diese Personengruppe berücksichtigt werden konnte. Mit der Möglichkeit des pauschalen Verlustrücktrags können wir ihnen jetzt steuerlich ein wenig Entlastung verschaffen.“ (Quelle: regierung-mv.de)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet – neben bereits existierenden Programmen zu nicht rückzahlbaren Beratungskostenzuschüssen – nun aktuell für von der Corona-Krisie betroffene Unternehmen einen nicht rückzahlbaren Beratungszuschuss in Höhe von 100%, maximal 4.000 EUR an.
Betroffene Unternehmen müssen weiterführend kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner (Regionalpartner) vor Antragsstellung führen.
Aufgrund der 100%igen Förderung werden weiter die antragsberechtigten Unternehmen von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet.
Pressemitteilung: Start-ups bekommen 2 Milliarden Euro: Maßgeschneiderte Unterstützung in der Corona-Krise. Hier Klicken!
Die aktuelle Pressemitteilung der Landesregierung: Hier klicken!
Da die Entwicklung sehr dynamisch verläuft, werden wir diese Übersicht laufend aktualisieren.
Für Rückkehrer aus dem Ausland bietet der Fachdienst Gesundheit des Landkreises Ludwigslust-Parchim ab sofort unter der Telefonnummer 03871 722-5390 gesondert Informationen an. (Quelle: Landkreis Ludwigslust)
Eltern-Entschädigung:
Verdienstausfallentschädigung allg.:
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Arbeitgeber bei der Finanzierung von Mehraufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung von Pendlern mit Hauptwohnsitz im Ausland und einer Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund von Corona-Pandemie bedingten Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen (Pendler-Zuschuss).
Anträge & FAQ auf Deutsch und Polnisch: Hier klicken!
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein ausführliches FAQ für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erarbeitet: Hier klicken!
Der Antrag auf Grundsicherung kann formlos telefonisch, per E-Mail oder per (Haus-) Post beim zuständigen Jobcenter gestellt werden. (Quelle: arbeitsagentur.de)
Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31.03.2020 bis einschließlich zum 30.08.2020 enden, werden die Leistungen auf Basis der Verhältnisse des bisherigen Bewilligungszeitraums einmalig automatisch weiter bewilligt. Sie brauchen in diesen Fällen keinen Weiterbewilligungsantrag zu stellen.
Sicherheit und Gesundheitsschutz haben oberste Priorität, wenn es um Arbeit in Zeiten der Corona-Pandemie geht. Dem Arbeitsschutz kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat dazu heute gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Dr. Stefan Hussy, den Arbeitsschutzstandard COVID 19 vorgestellt. Dieser formuliert konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise. (Quelle: BMAS)
Gerne helfen wir Ihnen weiter