Bei der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Schwerin ist im Fachdienst Finanzwirtschaft, Stadtkasse mit sofortigem Arbeitsbeginn eine Vollzeitstelle als
Außendienst Vollstreckung (m/w/d)
unbefristet zu besetzen.
Zwangsvollstreckung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Forderungen im Außendienst
- Vorbereitung schriftlich erteilter Vollstreckungsaufträge
- Befangenheitsprüfung
- Organisation, zeitliche Planung, Ankündigung, Terminvereinbarung
- Weiterberechnung der Säumniszuschläge
- Durchführung der Vollstreckungshandlung
- Aufsuchen der Schuldner, Prüfen der Zahlungsfähigkeit, Pfändung von Geldbeträgen, Protokollierung von Vollstreckungshandlungen
- Prüfung und Gewährung von Zahlungserleichterungen, Teilzahlungsvereinbarungen, Vollstreckungsaufschub und Vollstreckungsschutz
- Echtheitsprüfung von angenommenen Zahlungsmitteln
- Durchführung von Wohnungsdurchsuchungen, ggfls. nach genehmigten Zwangsöffnungen unter Zuhilfenahme eines Fachbetriebes
- Pfändung beweglicher Sachen, Einlieferung der gepfändeten Sachen in die Pfandkammer, Pfandverwertung (Durchführung von Pfandversteigerungen und Freihandverkäufen)
- Nachbereitung der Vollstreckungshandlungen
- Ausfertigung von Niederschriften, Rückgabe von Vollstreckungsaufträgen an den Innendienst
- Übernahme / Vervollständigung der Ermittlungsergebnisse in das Fachverfahren
- Beamtin bzw. Beamter: Befähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt des Allgemeinen Dienstes (mittlerer Dienst)
oder
- Beschäftigte bzw. Beschäftigter: Abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder
- erfolgreicher Abschluss des Angestelltenlehrganges I oder
- Abschluss einer für die obig genannten Aufgaben qualifizierenden Berufsausbildung im kaufmännischen, buchhalterischen oder steuerlichen Bereich
Vergütung:
Die Stelle ist für Tarifbeschäftigte nach E 9a TVöD und für verbeamtete Bewerberinnen und Bewerber nach A 9 LG 1, 2. EA LBesG (mittlerer Dienst) ausgewiesen.
Die Vergabe der Funktion erfolgt nach den beamtenrechtlichen Maßgaben der Bestenauslese. Die Bewerberin / der Bewerber kann im Falle beabsichtigter Beförderungen vorbehaltlich vorliegender beamtenrechtlicher und haushaltsrechtlicher Voraussetzungen entsprechend den jeweiligen Beförderungsmaßgaben berücksichtigt werden.
Nähere Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren finden Sie unter:
Senden Sie uns Ihre Bewerbung per Email unter Angabe der Kennziffer 20.2.2-260 als PDF biszum 09.02.2024 an bewerbung@schwerin.de.

