- Mitwirkung bei der Erstellung und Weiterentwicklung des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben und interner Zielsetzungen
- Erarbeitung und Pflege hausinterner Richtlinien u.a. mit Blick auf Praxis- oder Abrechnungsbesonderheiten in enger Abstimmung
- Aufbereitung, Auswertung und Analyse von Abrechnungsstatistiken zur Unterstützung von Entscheidungsprozessen und zur Ableitung von Optimierungspotenzialen
- Begleitung und Umsetzung von EBM-Änderungen (z.B. für HVM-Anpassungen)
- Vor- und Nachbereitung von Honorarverhandlungen
- abgeschlossenes Studium mit wirtschaftlicher Ausrichtung und/oder im Bereich Gesundheitsmanagement bzw. Gesundheitsökonomik oder Berufsausbildung mit einschlägiger Berufserfahrung
- Zahlenaffinität und technisches Verständnis
- ausgeprägte analytische Fähigkeiten zur systematischen Problemdefinition und -lösung
- gute Kenntnisse in der Anwendung von MS-Office (insbesondere Excel u. Access)
- vorzugsweise Kenntnisse bei der Programmierung mit VBA (Excel)
- Organisationsgeschick, Belastbarkeit
- Fähigkeiten, sich Fachkenntnisse zu erarbeiten und einschlägige Gesetze und Verordnungen zu erfassen und umzusetzen
- fließende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- engagierte und strukturelle Arbeitsweise und Arbeitssorgfalt
- eine anspruchsvolle, abwechslungsreiche Tätigkeit
- eine angemessene Einarbeitung und soweit erforderlich relevante Schulungen
- einen großzügigen Arbeitszeitrahmen mit flexibler Arbeitszeit
- eine tarifliche Bezahlung nach Maßgabe des Tarifvertrags der Länder
- eine Jahressonderzahlung
- attraktive Sozialleistungen
- ein sehr angenehmes Arbeitsklima
Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen, richten Sie bitte unter Angabe der Kennziffer an die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern, Personalabteilung, Neumühler Straße 22 in 19057 Schwerin, bewerbung@kvmv.de.
Weitere Informationen über uns und unsere Aufgaben finden Sie unter: https://www.sis-schwerin.de/externer-link/?href=https://www.kvmv.de.
Hinweise: Bitte beachten Sie, dass schriftliche Bewerbungsunterlagen nicht zurückgeschickt werden. Die Unterlagen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet.
Im Interesse der Gleichbehandlung aller Bewerber und da zeitnah das Besetzungsverfahren erfolgt, werden Bewerbungen außerhalb der Frist nicht berücksichtigt

