Der Fachdienst Hauptverwaltung und Digitalisierung der Stadtverwaltung Schwerin beinhaltet die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben Recht, Organisation, Personal, Information und Kommunikation, Verwaltungsdigitalisierung, Zentrale Dienste und arbeitsmedizinischer Dienst.
Im Besonderen sind folgende Tätigkeiten wahrzunehmen:
- Leitung des Fachdienstes Hauptverwaltung mit allen damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen
- Entwicklung von Zielvorstellungen, Konzepten und Leitlinien für den Fachdienst und für die Stadtverwaltung Schwerin unter dem Aspekt der Weiterentwicklung einer modernen Kommunalverwaltung unter Förderung der Digitalisierung, der Dienstleistungsorientierung, der Qualität und Wirtschaftlichkeit und der Mitarbeiterzufriedenheit.
- Gesamtverantwortung für die Teilbudgets Personal, IT, einschließlich Digitalisierung, Zentrale Dienste
- Information und Beratung des Oberbürgermeisters, der Beigeordneten und Fachdienstleitungen zu rechtlichen und kommunalpolitisch-rechtlichen Themenstellungen mit besonderer Bedeutung
- Mitwirkung bei der Ausrichtung der Haushaltspolitik auf die kommunalen Erfordernisse unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und bei der Steuerung von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen
- Mitarbeit in kommunalen Spitzenverbänden des Bundes und des Landes, Vertretung der Stadtverwaltung Schwerin in Gremien, Kooperationsräten, Facharbeitsgruppen, Kooperationen
- Befähigung zum Richteramt
- Mehrjährige Berufs-und Führungserfahrung, vorzugsweise in öffentlichen Verwaltung und in größeren Organisationseinheiten
Die Stelle ist für Tarifbeschäftigte je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzung bis E 15 TVöD und für verbeamtete Bewerber und Bewerberinnen nach A 16 LBesG ausgewiesen.
Die Vergabe der Funktion erfolgt für verbeamtete Bewerber und Bewerberinnen nach den beamtenrechtlichen Maßgaben der Bestenauslese. Die verbeamtete Bewerberin / der verbeamtete Bewerber kann im Falle beabsichtigter Beförderungen vorbehaltlich vorliegender beamtenrechtlicher und haushaltsrechtlicher Voraussetzungen entsprechend den jeweiligen Beförderungsmaßgaben berücksichtigt werden.

