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Alles Wichtige zur Digitalisierungsförderung für KMU in MV

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1,5 Millionen € stehen Unternehmen im Rahmen der "Digitalisierungsförderung Mittelstand Mecklenburg-Vorpommern" zur Verfügung. Hier erfahren Sie, ob Ihr Projekt förderfähig ist.

DATUM: 11.01.2024

Ziel der Förderung

Ziel der Landesregierung ist es, die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten. Dafür sollen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse gefördert werden. Das Gesamtbudget der möglichen Zuwendungen für den Aufruf umfasst insgesamt 1,5 Mio. EUR.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 100 Beschäftigten, die ohne öffentliche Hilfe nicht oder nur stark zeitlich verzögert digitale Produktions- und Leistungsprozesse einführen können. Der Kreis der Förderberechtigten ist jedoch beschränkt auf folgende Wirtschaftszweige:

  • Produktion (Verarbeitendes Gewerbe),
  • Handwerk und
  • Tourismus.

Was wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder im Rahmen einer Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als De-minimis-Beihilfe gewährt. Beihilferechtliche Grundlage ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation.   

KMU mit weniger als 100 Beschäftigte können im Rahmen der Förderung digitaler betrieblicher Kleininvestitionen mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch mit bis zu 50 000 EUR je Vorhaben gefördert werden. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 30 000 EUR betragen.

Voraussetzungen

Die Antragstellerin/der Antragsteller muss nachweisen, dass die Fördermaßnahme zur qualitativen und/oder quantitativen Verbesserung des Produktions- und/oder Leistungsprozesses geeignet ist. Das Förderprojekt muss signifikante Auswirkungen auf die Produkte, Verfahren oder die Arbeitsprozesse besitzen und einen Einfluss auf die Fachkräfteproblematik im Unternehmen haben.

Die Antragstellerin/der Antragssteller muss über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern verfügen.

Investitionen in Standardhardware und Standardsoftware sind von der Digitalisierungsförderung Mittelstand Mecklenburg-Vorpommern ausgeschlossen. Für die Digitalisierungsförderung Mittelstand Mecklenburg-Vorpommern können nur Maßnahmen berücksichtigt werden, die nicht bereits durch andere Förderinstrumente erfasst werden und wurden.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Digitalisierungsförderung MV.

STECKBRIEF

Wir beraten Sie gern! Ihre Ansprechpartnerin in Sachen Digitalförderung:

Sophie Graf
03874 722 5607
graf@invest-swm.de

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